Förderschwerpunkte und Maßnahmen
Gefördert werden können Kleinprojekte, deren Realisierung insgesamt nicht mehr als 20.000 Euro (brutto) kostet.
Dazu müssen die Inhalte zur Umsetzung unserer Integrierten Entwicklungsstrategie der LAG AktivRegion Steinburg e.V. beitragen und sich im relevanten Teil des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für den Zeitraum 2021 bis 2024 wiederfinden.
Die AktivRegion legt dabei den Förderschwerpunkt auf kleinere Investitionen, die die Dorfgemeinschaft und das Zusammenwirken von Menschen stärken, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten oder die die öffentliche Naherholungs- und touristische Infrastruktur verbessern. Daher fördern wir Investitionen mit Gesamtkosten von maximal 20.000 Euro, die:
- einen Beitrag zur CO2-Reduzierung in Einrichtungen der Daseinsvorsorge leisten oder die Alltagsradinfrastruktur verbessern , und/oder
- neue Nutzungen, neue Angebote oder die Verbesserung der Barrierefreiheit in Einrichtungen der Daseinsvorsorge ermöglichen, und/oder
- die Barrierefreiheit in Gebäuden und an öffentlichen Plätzen signifikant verbessern (beispielsweise barrierefreie Zugänge), und/oder
- neue öffentliche Land- oder Naturerlebnisse ermöglichen, bestehende ausbauen oder die touristische öffentliche Infrastruktur verbessern.
Förderausschlüsse
Bereits im GAK-Rahmenplan sind einige Förderausschlüsse benannt, die hier exemplarisch aufgeführt werden, ergänzt um Förderausschlüsse, die sich aus der IES ergeben:
- Konzepte, Studien und Planungsarbeiten
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- Einzelbetriebliche Beratung
- Bau- und Erschließungsvorhaben
- Kauf von Tieren
- Laufender Betrieb
- Unterhaltungsmaßnahmen
- Ersatz- und Sanierungsmaßnahmen
- Sachleistungen, unbare Eigenleistungen
- Grundstückserwerb
- LED-Beleuchtung
- Honoraraufträge und Personalleistungen
- Maßnahmen an Schwimmbädern, Sportanlagen und Friedhöfen
- Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle Träger, wie sie in der IES definiert wurden. Dies sind
Öffentliche Träger, also Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Gesellschaften, kirchliche Institutionen, Körperschaften öffentlichen Rechts.
Gemeinnützige Träger, d. h. alle vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Träger - also gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen oder gGmbH
Sonstige Träger, somit Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen sowie eingetragene Vereine
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Rahmenbedingungen
Förderquote: 80% der förderfähigen Kosten
Mindestfördersumme: 3.000 Euro
Höchstfördersumme: 16.000 Euro
Das bedeutet, die Gesamtkosten für ein Projekt dürfen sich maximal auf 20.000 Euro (brutto) belaufen. Bei einer Förderquote von 80 Prozent erhalten die Antragsteller dann eine Zuwendung in Höhe von maximal 16.000 Euro, wenn alle eingereichten Kostenpositionen auch als förderfähig (siehe hierzu auch unter dem Punkt Förderausschlüsse) anerkannt werden können.
Es handelt sich hierbei um eine Bruttoförderung, d.h. die Bruttokosten können abgerechnet werden, es sei denn die Antragsteller sind vorsteuerabzugsberechtigt.
Allerdings müssen im Hinblick auf die Mindestfördersumme für ein Projekt mindestens 3.750,00 Euro förderfähige Kosten anfallen.
Das Projektvolumen darf sich also im Rahmen zwischen 3.750 Euro (brutto) und 20.000 Euro (brutto) bewegen.
Auswahlverfahren
Antragsfrist: 31.01.2022
Bis zu diesem Termin können die Anträge bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Auf der Homepage unter www.leader-steinburg.de sind unter der Rubrik „Regionalbudget“ alle Antragsformulare sowie weitere Erläuterungen hinterlegt.
Im anschließenden Auswahlverfahren werden die Projekte nach festgelegten Kriterien (siehe Bewertungsbogen) bewertet und im Vorstand der AktivRegion als zuständiges Auswahl- und Entscheidungsgremium beraten. Die Zuteilung erfolgt nach dem Projektranking, d. h. die Projekte mit der höchsten Bewertung erhalten eine Förderzusage.
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Umsetzungszeitraum
Projektbeginn: nach Erhalt des Zuwendungsvertrages (vermutlich April 2022)
Projektende: 30.09.2022
Laut den Förderregularien darf erst mit der Maßnahme begonnen werden, sobald der Zuwendungsvertrag unterzeichnet ist. Dann können Aufträge erteilt und Kosten ausgelöst werden.
Um eine Förderung erhalten zu können, muss die Maßnahme bis zum 30.09.2022 abgeschlossen und der Verwendungsnachweis bei der Geschäftsstelle eingereicht sein.
Eine Auszahlung der Fördersumme ist erst nach Prüfung der Unterlagen möglich, erfolgt aber spätestens zum Dezember 2022.
Eine Vorfinanzierung der Projektkosten ist bis zum Jahresende sicherzustellen.
Beratung und Antragsverfahren
Zusammen mit der Geschäftsstelle ist Anke Rohwedder von RegionNord gern bei der Antragstellung und Projektberatung behilflich.
Bitte richten Sie hierzu eine formlose E-Mail mit einer kurzen Projektbeschreibung, nebst Kostendarstellung an: .
Auf der Homepage unter www.leader-steinburg.de sind unter der Rubrik „Regionalbudget alle Antragsformulare sowie weitere Erläuterungen hinterlegt.
Die Anträge richten Sie bitte an:
LAG AktivRegion Steinburg e. V.
c/o RegionNord
Talstraße 9
25524 Itzehoe
RegionNord übernimmt die fachliche und administrative Bearbeitung der eingereichten Förderanträge für das Entscheidungsgremium, den Vorstand der AktivRegion Steinburg e. V.
Diese Förderung bieten wir im Gesamt-Gebiet der AktivRegion Steinburg an.
Analog läuft derzeit ein ähnlicher Projektaufruf in der AktivRegion Holsteiner Auenland (http://www.aktivregion-holsteinerauenland.de/regionalbudget; dies ist relevant für Projekte aus dem Bereich des Amtes Kellinghusen).
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