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Allianzen der Daseinsvorsorge

Der Kreis Steinburg ist vergleichsweise stark vom demographischen Wandel betroffen (höchste prognostizierte Einwohnerrückgänge). Die AktivRegion unterstützt die Akteure bei der Anpassung der Daseinsvorsorgeangebote. Bevorzugt gefördert werden Kooperationsprojekte von Kommunen und Akteuren, durch welche die Angebote der Daseinsvorsorge zukunftsfähig (um-)gestaltet werden. Die Maßnahmen sollen insbesondere auch die Attraktivität der Ortskerne steigern.

Im Kernthema sind „Teilregionen“ (Mittel-, Unterzentren, zentrale Orte mit ihrem Umland) aufgerufen, gemeinsam mit ihren Akteuren Projekte zur Sicherung und Anpassung der Daseinsvorsorgeangebote zu entwickeln und regional abgestimmte Projekte einzureichen. Regionale Allianzen der Daseinsvorsorge sind dauerhafte oder anlassbezogene Kooperationen von Akteuren.Daseinsvorsorge

1. Regionale Allianzen zur Sicherung der Daseinsvorsorge sollen aufgebaut und gestärkt werden

  • freiwillige interkommunale Zusammenarbeit unterstützen
  • Ziel ist die abgestimmte Entwicklung der Daseinsvorsorgeangebote in der regionalen Allianz
  • Aufgabenbezogene Zusammenarbeit in anderem regionalen Kontext ist möglich
  • Interkommunal abgestimmte (finanzierte) Projekte erhalten eine erhöhte Förderquote

2. Starke Mitte - Neue Perspektiven und neue Funktionen für Innenstädte und Ortskerne finden und realisieren und damit Ortskerne stärken

  • Neue Perspektiven für Ortskerne entwickeln
  • Neue Formen von Wohnen und Arbeiten in Ortskernen etablieren
  • Nachnutzungen von nicht mehr zeitgemäßen Innerortsleerständen entwickeln und umsetzen

3. Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt stärken

4. „Größere“ Maßnahmen sollen für den landesweiten Wettbewerb qualifiziert werden(Ortskernentwicklung, Basisdienstleistungen) (vgl. Kapitel I).


Fördermaßnahmen:

  1. Entwicklung und Umsetzung von Konzepten (z.B.: regionales Daseinsvorsorgekonzept, Ortskernkonzept, Leerstandsmanagement)
  2. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes (z.B.: „Kümmerer“, Aufbau einer gezielten Anerkennungskultur)
  3. Schaffung und Weiterentwicklung von multifunktionalen Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser)
  4. Betreuung und Versorgung von älteren Menschen unterhalb der „Pflegegrenzen“ (z.B. Aufbau Gemeindeschwester)
  5. Verbesserung der Mobilität von Menschen im ländlichen Raum (z.B. Gemeindebus, Bürgerbus, Etablierung eines Taxi-Gutscheinsystems); jeweilige Maßnahme ist mit ÖPNV-Zweckverband abzustimmen.
  6. Etablierung neuer Wohnformen (z.B. Generationenwohngebiete, -häuser), aber: keine Wohnraumförderung (z.B.: Konzeptionen, Aufbau eines offenen Treffpunktes in der Wohneinrichtung)
  7. Sicherung der Grundversorgung in ländlichen Gemeinden
  8. Reduzierung des Leerstandes in Ortskernen durch nicht investive Maßnahmen (z.B. Leerstandsmanagement)
  9. Etablierung neuer Funktionen in nicht mehr marktfähigen Innerortsleerständen in Ortskernen und anortsbildprägenden Standorten

Förderkriterien zu 9.: nicht mehr gegebene Marktfähigkeit des Objektes ist dargestellt, möglichst mit neuem Eigentümer; im Ortskern gelegen oder ortsbildprägender Standorte; positive Stellungnahme der Gemeinde zur Maßnahme liegt vor; geplante Miethöhe ist angegeben. Wohnnutzungen werden nur in besonders begründeten Fällen gefördert. Abriss ist nur in Ausnahmenfällen förderfähig, wenn Nachfolgenutzung des Geländes erfolgt. Förderbudget für die Maßnahme pro Jahr: höchstens 150.000 EUR. Die maximale Fördersumme pro Projekt in dieser Maßnahme wird auf 30.000 € begrenzt.

Die Maßnahmen werden nicht in Itzehoe und Glückstadt angeboten, da hier die Konkurrenzlage zu „unübersichtlich“ ist und die zu erwartenden Anträge sehr wahrscheinlich vom Volumen her das zur Verfügung stehende Budget bei Weitem übersteigen werden.


Besondere Förderhinweise für alle Fördermaßnahmen:

  1. Es erfolgt eine Zustimmung der Standortgemeinde bzw. der Gemeinden der regionalen Kooperation zum Projekt. Dadurch sollen örtlichen Konkurrenzen durch die Maßnahmen ausgeschlossen und die Akzeptanz der Maßnahmen vor Ort sichergestellt werden.
  1. Von der Förderung ausgeschlossen sind: Schwimmbäder, Sportanlagen, Wegebau, Friedhöfe, (Erhalt ländliches Kulturerbe ohne Weiterentwicklung der Einrichtungen).

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25
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Datum: 25. März 2024, 17:00

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