Zum Fördergebiet gehören alle Gemeinden ohne direkten Küstenzugang. Das sind rund 80 % der Landesfläche.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Ämter, Kreise und sonstige im Tourismus tätige juristische Personen. Bewilligungsstelle ist die IB.SH.
Nicht investive Projekte:
- Antragsfrist: 31.08.2025
- Förderquote: 60 %, 80 % bei LTO-Mitgliedschaft
- Fördersumme: max. 500.000 Euro
- Mindestinvestition: 100.000 Euro
Investive Projekte:
- Antragsfrist: 30.11.2025
- Förderquote: 60 %, 80 % bei LTO-Mitgliedschaft
- Fördersumme: max. 500.000 Euro
- Mindestinvestition: 200.000 Euro
Zur Information werden zwei Webinare angeboten:
- 18.06.2025: Nicht investive Maßnahmen
- 09.07.2025: Investive Maßnahmen
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