AktivRegion Steinburg
Förderaufruf Regionalbudget 2026

Jetzt geht's wieder los!

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Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde der AktivRegion Steinburg!

Auch im Jahr 2026 möchte die AktivRegion Steinburg kleine Projekte bis zu 20.000,00 € Bruttokosten mit Mitteln aus der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) unterstützen. Ab sofort können Projektträger Anträge für Klein(st)projekte im Rahmen des Regionalbudgets stellen.

Mit diesem Sondernewsletter möchten wir Sie über die Inhalte des zusätzlichen Förderangebotes informieren.

Ihr Vorstand & Regionalmanagement

 
Wir - Christian Holst, Olaf Prüß und Anna Szelepusa - kümmern uns um Ihre Projektideen und Förderfragen. Sie erreichen uns unter 04821 - 40 30 280 und info@leader-steinburg.de oder 04821 - 94 96 32 30 und info@regionnord.org

 

Förderschwerpunkte und Maßnahmen

Gefördert werden Klein(st)projekte, deren Realisierung insgesamt nicht mehr als 20.000 Euro brutto kostet und die thematisch sowohl in den GAK-Rahmenplan als auch in die Integrierte Entwicklungsstrategie der AktivRegion Steinburg passen.

                                                                  

Die AktivRegion legt dabei den Förderschwerpunkt auf kleinere Investitionen, die neue Angebote für Kinder und Jugendliche darstellen, neue Kultur-, Teilhabe-,  Gemeinschafts- und Versorgungsangebote ermöglichen, erneuerbare Energien nutzen, die touristische Infrastruktur verbessern oder nachhaltige Erlebnisse schaffen.

Wir fördern Maßnahmen, die:

  • neue Angebote für Kinder und Jugendliche darstellen, v. a. wenn Kinder und Jugendliche in die Projektentwicklung oder -umsetzung einbezogen werden oder das Projekt eine inklusive Wirkung hat
     
  • die Nutzung von erneuerbaren Energien in öffentlicher, gemeinwohlorientierter oder bürgerschaftlicher Trägerschaft ermöglichen (ausgenommen Photovoltaik-Anlagen)
     
  • neue Kultur-, Teilhabe-, Gemeinschafts- und Versorgungsangebote, v. a. in Einrichtungen der Daseinsvorsorge und an öffentlichen Plätzen, schaffen
     
  • die öffentliche touristische Infrastruktur, v. a. Fahrradrastplätze an Radfernwegen und regionalen Radrouten, verbessern
     
  • nachhaltige Erlebnisse in den Bereichen Natur, Wasser und Kulinarik/regionale Kultur, regionale Versorgung anbieten

 

Förderausschlüsse
Im GAK-Rahmenplan sind Förderausschlüsse benannt, die hier exemplarisch aufgeführt und um Förderausschlüsse der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion ergänzt werden:
 
             Nicht förderfähig sind:
  • Ersatz- und Sanierungsmaßnahmen
  • Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe
  • Teilvorhaben einer Gesamtmaßnahme
  • bereits begonnene Projekte
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Konzepte, Studien und Planungsarbeiten
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Einzelbetriebliche Beratung
  • Bau- und Erschließungsvorhaben
  • Kauf von Tieren
  • Laufender Betrieb
  • Unterhaltungsmaßnahmen
  • Sachleistungen, unbare Eigenleistungen
  • Grundstückserwerb
  • Umstellung auf LED-Beleuchtung
  • Honoraraufträge und Personalleistungen
  • Maßnahmen an Schwimmbädern, Sportanlagen und Friedhöfen​
Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind:

Öffentliche Träger, also Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Gesellschaften, kirchliche Institutionen, Körperschaften öffentlichen Rechts
 
Gemeinnützige Träger, d. h. alle vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Träger - also gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen oder gGmbH

Sonstige Träger, somit Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen sowie eingetragene Vereine

Rahmenbedingungen

Förderquote: 80 % der förderfähigen Kosten
Mindestfördersumme: 3.000 Euro
Höchstfördersumme: 16.000 Euro
 
Die Gesamtkosten für ein Projekt dürfen sich auf maximal 20.000 Euro brutto belaufen. Bei höheren Projektkosten ist das Gesamtprojekt nicht förderfähig.
Bei einer Förderquote von 80 Prozent erhalten die Antragsteller dann eine Zuwendung in Höhe von maximal 16.000 Euro. Dazu müssen alle eingereichten Kostenpositionen auch als förderfähig anerkannt werden (siehe hierzu auch unter dem Punkt Förderausschlüsse auf dem Infoblatt).
Es handelt sich um eine Bruttoförderung, d. h. die Bruttokosten können abgerechnet werden - es sei denn, die Antragsteller sind vorsteuerabzugsberechtigt.
Die Mindestfördersumme für ein Projekt beträgt 3.000,00 Euro. Bei einer Förderquote von 80 % müssen die Gesamtkosten folglich mindestens 3.750,00 Euro betragen.

Auswahlverfahren

Antragsfrist: 31.01.2026
 
Bis zum 31.01.2026 können Anträge im Original unterschrieben inkl. Anlagen bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Nachträglich eingereichte oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Alle beantragten Kostenpositionen müssen mit einem nachvollziehbaren Angebot belegt werden. Auf der Homepage unter www.leader-steinburg.de sind unter der Rubrik „Regionalbudget 2026“ alle Antragsformulare sowie weitere Erläuterungen hinterlegt.
Im anschließenden Auswahlverfahren werden die Projekte nach festgelegten Kriterien (siehe Bewertungsbogen) bewertet und im Vorstand der AktivRegion als zuständiges Auswahl- und Entscheidungsgremium beraten. Die Zuteilung der Mittel aus dem Regionalbudget erfolgt nach dem Projektranking, d. h. die Projekte mit der höchsten Bewertung erhalten eine Förderzusage.

Umsetzungszeitraum

Projektbeginn: nach Erhalt des Zuwendungsvertrages
Projektende: 30.09.2026
 
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, sobald der Zuwendungsvertrag unterzeichnet ist. Nach Unterzeichnung können Aufträge erteilt und Kosten ausgelöst werden.

Um eine Förderung zu erhalten, muss die Maßnahme bis zum 30.09.2026 abgeschlossen und der Verwendungsnachweis bei der Geschäftsstelle eingereicht sein.
Eine Auszahlung der Fördersumme ist erst nach Prüfung der Unterlagen möglich und erfolgt voraussichtlich im Dezember 2026.
Eine Vorfinanzierung der Projektkosten ist bis zum Jahresende sicherzustellen.

Bitte beachten Sie, dass die Zuwendung vorbehaltlich der bereitgestellten Landeshaushaltsmittel erfolgt. Das bedeutet, dass erst mit Zusendung des Zuwendungsvertrags feststeht, dass die Förderung - vorausgesetzt, die Maßnahme wird den Vorgaben entsprechend umgesetzt - gewährt werden kann. Stehen keine oder nicht genügend Mittel im Haushalt zur Verfügung, wird das Projekt trotz Auswahl des Vorstands der AktivRegion keine Förderung über das Regionalbudget 2026 erhalten können.

Beratung und Antragsverfahren

Haben Sie noch Fragen?
Anna Szelepusa vom Büro RegionNord ist gern bei der Antragstellung und Projektberatung behilflich!
Schreiben Sie hierzu gern eine formlose E-Mail mit einer kurzen Projektbeschreibung nebst Kostendarstellung an:

szelepusa@regionnord.org
 
Auf der Homepage unter www.leader-steinburg.de sind unter der Rubrik „Regionalbudget 2026" alle Antragsformulare sowie weitere Erläuterungen hinterlegt.
 
Die Anträge senden Sie bitte an:
 
LAG AktivRegion Steinburg e. V.
c/o RegionNord
Talstraße 9
25524 Itzehoe
 
RegionNord übernimmt die fachliche und administrative Bearbeitung der eingereichten Förderanträge für den Vorstand der LAG AktivRegion Steinburg e. V.
 
Diese Förderung bieten wir im Gesamtgebiet der AktivRegion Steinburg an.
Analog läuft derzeit ein ähnlicher Projektaufruf in der AktivRegion Holsteiner Auenland (http://www.aktivregion-holsteinerauenland.de/foerderung/regionalbudget; dies ist relevant für Projekte aus dem Amt Kellinghusen).

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