Das Regionalbudget geht 2026 in die nächste Runde!
Wir fördern Projekte aus folgenden Bereichen:
- Projekt für Kinder und Jugendliche (verbesserte Förderbedingungen bei Einbeziehung in Projektentwicklung oder Umsetzung oder inklusiver Wirkung)
- Maßnahmen für nachhaltige Erlebnisse in den Bereichen Natur, Wasser, Kulinarik/ regionale Kultur und regionale Versorgung (z. B. Hofläden, Übernachtungen, Verkaufsautomaten)
- Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen touristischen Infrastruktur, v. a. Fahrradrastplätze an Radfernwegen & regionalen Radrouten
- neue Kultur-, Teilhabe-, Gemeinschafts- und Versorgungsangebote, v. a. in Einrichtungen der Daseinsvorsorge und an öffentlichen Plätzen
- die Nutzung von erneuerbaren Energien in öffentlicher, gemeinwohlorientierter oder bürgerschaftlicher Trägerschaft ermöglichen (ausgenommen Photovoltaik-Anlagen)

Das Regionalbudget ist der Fördertopf für Projekte mit Gesamtkosten von 3.000 bis 20.000 Euro. Die Förderquote liegt bei 80 % der Bruttokosten.
Sowohl private als auch gemeinnützige und öffentliche Träger konnten bis zum 31.01.2026 einen Antrag bei der Geschäftsstelle der AktivRegion einreichen.
Anschließend werden die Anträge nach festgelegten Auswahlkriterien bewertet und am 25.03.2026 im Vorstand der AktivRegion beraten. Die Projekte mit der höchsten Bewertung erhalten den Zuschlag. Nach Vertragsunterzeichnung dürfen die ausgewählten Antragstellenden mit der Umsetzung ihres Projekts beginnen und müssen bis zum 30. September 2026 ihre Maßnahme umsetzen.
Grundlage für die Förderung ist die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (kurz GAK) aus Mitteln des Bundes und des Landes. Die Vorhaben müssen thematisch sowohl in den GAK-Rahmenplan als auch in die Integrierte Entwicklungsstrategie der AktivRegion Steinburg passen, um gefördert werden zu können.
Wenn die Nachfrage das verfügbare Budget übersteigt, ist die Höhe der Bewertung anhand der Auswahlkriterien ausschlaggebend für die Auswahl der Förderprojekte.
Bitte beachten Sie: Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung zum Regionalbudget im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Bundes- und Landesebene.
