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Trägerschaft

Wer darf Anträge stellen? Wer hat Aussicht auf Förderung? Hier erhalten Sie einen kurzen Einblick, für wen das Förderprogramm geeignet ist und wie sich die Förderquoten zusammensetzen.

 

Kommunen und andere öffentliche Träger 

Als öffentliche Träger gelten Kommunen, Kommunale Gesellschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Kirchen, andere Religionsgemeinschaften, Ämter) und Träger, deren Mittel im Sinne der EU als öffentliche Mittel angesehen werden und keinen öffentlichen Kofinanzierungsbedarf aufweisen (z.B. Kreis, ggf. Wirtschaftsförderungen, Tourismusvereine).

Öffentliche Träger haben die besten Voraussetzungen, um über das Förderprogramm der AktivRegion Zuschüsse zu erhalten. Die Basisförderquote beträgt 60% für Konzeptionen und 55% für nicht investive und investive Maßnahmen.

   
Gemeinnützige Träger Gemeinnützige Träger müssen als solche vom Finanzamt anerkannt sein, beispielsweise Stiftungen, gemeinnützige Vereine oder gGmbHs.

Hinsichtlich der Förderquoten sind die gemeinnützigen Träger den öffentlichen Trägern gleichgestellt (60% bzw. 55%). Für jeden Euro EU-Förderung muss ein zusätzlicher Euro anderer öffentlicher Mittel eingesetzt werden. Dies können kommunale, Landes- oder andere öffentliche Mittel sein. In der neuen Förderperiode haben die Mitglieder der AktivRegion einen Topf zur Kofinanzierung privater Projekte geschaffen, um diese Hürde etwas zu erleichtern.

   
Sonstige Träger Sonstige Träger sind all diejenigen, die weder öffentlich noch gemeinnützig sind, z.B. Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen oder nicht gemeinnützige Vereine. Für die Sonstigen Träger ist die Basisförderquote mit 40% für alle Maßnahmenarten etwas niedriger. Bei den Projekten ist wie bei den gemeinnützigen Trägern eine öffentliche Kofinanzierung erforderlich, wobei auch hier der Topf für private Projekte zur Verfügung steht.

 

Unter dem Menüpunkt Projekte können Sie sich die bewilligten Maßnahmen der AktivRegion nach der jeweiligen Trägerschaft sortiert anzeigen lassen.

 


Die Förderquoten lassen sich nach Basisförderquote und Zuschlag zur Basisförderquote differenzieren. Die Basisförderquote ist abhängig von der Trägerschaft sowie der beantragten Maßnahme und liegt zwischen 40 und 60%. Unter besonderen Voraussetzungen kann diese Basisförderquote um bis zu 15% erhöht werden. Die Förderung bezieht sich stets auf die Nettokosten, die Umsatzsteuer muss in jedem Fall vom Träger übernommen werden.

Förderquoten

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Datum: 25. März 2024, 17:00

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